INFO:

Das Gesetz zum Vorrang
erneuerbarer Energien (EEG) regelt die Abnahme und Vergütung von Strom,
der u.A. aus solarer Strahlungsenergie gewonnen wird. Die Vergütung
entspricht einer Investitionsförderung.
Infolge des Auslaufens des 100.000-Dächer-Programms zum 31.12.2003 hat
die Bundesregierung in einer Gesetzesnovelle die Vergütungssätze ab
01.01.2004 wie folgt festgelegt:
Die Grundvergütung beträgt 45,7 Ct / kWh.
Falls die Anlagen an oder auf einem Gebäude angebracht sind, erhöht sich
die Vergütung bis 30 kW installierter Leistung um 11,7 Ct / kWh, ab 30
kW um 8,9 Ct/kWh und ab 100 kW um 8,3 Ct / kWh.
Für Fassadenanlagen erhöht sich die Vergütung um weitere 5 Ct/kWh. Sie
ist für eine Anlage konstant über 20 Jahre.
Für Anlagen, die ab 2005 in Betrieb gingen, wurde die Anfangsvergütung pro
Jahr um 5 % gesenkt.